Blitzschutz für Jedermann
Die Gesetzgebung in der Schweiz sieht bislang noch keine Verpflichtung für einen Blitzschutz vor. Es gibt jedoch eine eindeutige Empfehlung, der wir uns gerne anschließen. Denn schlägt bei Ihnen im Gebäude der Blitz ein, ist nicht nur das Flachdach oder die Fassade des Hauses betroffen. Durch den Blitzeinschlag können auch Ihre elektronischen Geräte Schaden nehmen, wodurch diese für Sie unbrauchbar werden. .
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